Unsere Leistungen
Steuerberatung leicht gemacht.
Moderne und zeitgemäße Steuerberatung bedeutet nur noch digital und ortsunabhängig. Nutzen Sie die Vorteile der online Steuerberatung und wechseln Sie zur eSteuerberatung.com.
Sie haben jederzeit Ihre Auswertungen griffbereit. Ob es die betriebswirtschaftlichen Auswertungen sind oder die Lohnauswertungen für Ihre Mitarbeiter.
Finanzbuchhaltung
Nicht nur im Rahmen des Jahresabschlussgesprächen zeigen wir Ihnen, wo Sie Steuern sparen können, bereits bei der monatlichen Erfassung der Buchhaltung.
Dabei setzten wir auf modernste EDV-Technik und neuste Buchhaltungssoftware der DATEV. Um für Sie den täglichen Alltag der Belegsammlung zur erleichtern, setzen wir auf 100 % Digitalisierung. Das bedeutet für Sie: Ihre Belege verbleiben alle bei Ihnen im Unternehmen. Ausgangsumsätze (Erlös, Rechnungen) übernehmen wir dank DATEV-Schnittstellen.
- Erfassung der monatlichen Buchhaltung
- Erfassung der monatlichen wiederkehrenden Buchungen und Rechnungsabgrenzungen
- Überwachung der offenen Posten Liste
- Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung
Lohnbuchhaltung
Über den Zugang Belegtransfer können Sie uns alle relevanten Lohnunterlagen wie etwa Arbeitsverträge, Lohnlisten, Zeiterfassungslisten, Krankmeldungen etc. zukommen lassen – online und bequem ohne ungewollten Stress.
Zusatzleistungen sind z.B. die Abrechnung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld, die Beantragung einer Betriebsnummer oder die Unterstützung bei der erstmaligen Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Des Weiteren begleiten wir Sie auch bei anstehenden Prüfungen wie etwa bei der Lohnsteuerprüfung oder der Prüfung durch den Sozialversicherungsträger.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen als PDF-Dateien
- Elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen
- Elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
- Führung von Jahreslohnkonten je Arbeitnehmer
- Lohnsteuerbescheinigungen pro Arbeitnehmer und elektronischer Übermittlung
- Übermittlung Jahresentgelt-Meldung zur Sozialversicherung
- Datenübermittlung der Zahlungsanweisungen Lohn und Gehalt, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, Krankenkassen und Finanzamt
Jahresabschluss
Als Gesellschafter einer Kapital- bzw. einer Personengesellschaft sind Sie verpflichtet, einmal jährlich den Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss setzt sich in der Regel aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammen.
Für viele Gesellschafter einer erfolgreichen Kapital- bzw. Personengesellschaft ist es fast unmöglich, sich in diesem Dschungel der Gesetze, Regeln und vor allem Fristen auszukennen. Für uns ist es unser tägliches Brot.
- Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
- Erstellung der Steuerbilanz inklusive aller betrieblichen Steuererklärungen
- Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung inklusive Kontennachweis
- Anlagespiegel inklusive
- Elektronische Übermittlung der E-Bilanz
- Offenlegung Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
- Elektronische Versendung der betrieblichen Steuererklärungen
- Jahresabschlussgespräch
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Buchführungspflicht sind von der Aufstellung des Jahresabschlusses befreit. Für sie reicht die Gewinnermittlung/Anlage EÜR aus. Wir erfüllen alle Anforderungen des Fiskus und erstellen für Sie Ihre Gewinnermittlung inklusive einem Erläuterungsbericht sowie das dazugehörige Anlagenverzeichnis.
Des Weiteren übernehmen wir auch das Erstellen und Versenden der Anlage EÜR, der Umsatzsteuererklärung, der Gewerbesteuererklärung sowie der gesonderten einheitlichen Feststellungserklärung via Elster an das zuständige Finanzamt.
- Anlage EÜR inklusive aller betrieblichen Steuererklärungen
- Anlagespiegel inklusive
- Auf Wunsch: Gebunde Gewinnermittlung
- Antrag auf Investitionsabzugsbetrag
- Elektronische Versendung der betrieblichen Steuererklärungen
- Jahresabschlussgespräch
Einkommenssteuererklärung
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Anlagen, die hierfür nötig sind. Dabei achten wir darauf, dass auch alle Arztrechnungen, Spenden, Unterhaltszahlungen, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungszahlungen etc. steuerlich geltend gemacht werden.
Für Eigentümer von Vermietungsobjekten errechnen wir den höchstmöglichen Gebäudewert für die Abschreibung. Wir stellen Anträge gem. § 82b EStDV für außerordentlich hohe Erhaltungsaufwendung und verteilen diese auf 5 Jahre, damit Sie den höchstmöglichen steuerlichen Vorteil haben.
Des Weiteren übernehmen wir für Sie sämtlichen Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt und legen bei Bedarf Einspruch ein.
- Erstellung des Mantelbogen
- Berücksichtigung von Spenden, Versicherungsbeiträgen, Handwerkerleistungen, Haushaltnahe Dienstleistungen, Krankheitskosten und Pflegeleistungen
- Elektronische Übermittlung der Steuererklärung
- Kommunikation mit dem Finanzamt
- Prüfung des Steuerbescheids
Steuerberater wechseln
in drei Schritten
1. Formular ausfüllen
Füllen Sie das Formular 'unverbindliche Anfrage' aus. Wir senden Ihnen schnellstmöglich Ihr individuelles Angebot per Mail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.
2. Angebot prüfen
Nachdem Sie Ihr individuelles Angebot erhalten haben, vereinbaren wir ein Termin mit Ihnen um unser Angebot zu erläutern. Dabei zeigen wir auf welche Leistungen unser Angebot alles inbegriffen hat und welche Sonderleistungen Sie zusätzlich buchen können.
3. Angebot zustimmen
Wenn Ihn unser Angebot zusagt, beginnen wir umgehend mit der von Ihnen gebuchten Leistungen. Wir teilen Ihren alten Steuerberater den Wechsel zur unserer Kanzlei mit. Richten Datev Unternehmen Online ein und beginnen sofort mit den arbeiten.
Unverbindliche Anfrage
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